Neue Diätverordnung
Vorschriften für Diabetiker-Lebensmittel aufgehoben
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Die moderne Diabeteskost ist gleichzusetzen mit einer ausgewogenen Ernährung bei gesunden Menschen
Seit dem 9. Oktober 2010 gelten Neuregelungen in der Diätverordnung. Spezifische Kennzeichnungen für Diabetiker-Produkte (§ 12 der Diätverordnung) werden ersatzlos gestrichen. Denn nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen gelten für Menschen mit Diabetes mellitus die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung wie für die Allgemeinbevölkerung.
Diabetes ist keine reine Zuckerkrankheit
Ernährungswissenschaftler, Mediziner und viele Diabetiker wissen schon lange, dass die Angaben auf diätetischen Lebensmittel alles andere als sinnvoll sind. Das Prinzip, Zucker in der Ernährung eines Diabetikers streng zu kontrollieren und durch Zuckeraustauschstoffe zu ersetzen, ist überholt. Denn ein positiver Nutzen von Zuckeraustauschstoffen ist nicht nachgewiesen. Heute weiß man: Diabetes ist keine reine Zuckerkrankheit. Es geht meistens eine Störung des Protein- und Fettstoffwechsels einher.
Folgende Kennzeichnungspflichten für Diabetiker-Produkte wurden gestrichen:
- „Zur besonderen Ernährung bei Diabetes mellitus in Rahmen eines Diätplans“
- „Nur nach Befragung des Arztes“ bei diätetischem Bier für Diabetiker
- „Für Diabetiker nicht geeignet“ bei diätetischen Lebensmitteln mit Süßstoff und Kohlenhydraten
- die Pflicht zur Angabe der Menge des Lebensmittels, die einer Broteinheit (BE) entspricht
Diese Produktgruppen und Kostformen sind von der Änderung der Diätverordnung nicht berührt und können weiterhin eingesetzt werden:
- diätetische Lebensmittel für natriumempfindliche Personen
- diätetische Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder
- bilanzierte Diäten
- Kochsalzersatz
- leichte Vollkost
- Nierendiät
- kalorienarme Ernährung
- glutenfreie Kost
Übergangsfrist: 9. Oktober 2012 + MHD
Die Verordnung zur Änderung der Diätverordnung trat am 9. Oktober 2010 in Kraft. Es gilt jedoch eine Übergangsfrist von 2 Jahren, um den Unternehmen die Umstellung zu erleichtern. Anschließend dürfen (nur) noch Produkte bis zum Ablauf ihres Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden.
Was verändert sich im Produktsortiment?
In vielen Fällen wird sich die Rezeptur der Produkte kaum ändern. Allerdings dürfen zukünftig auf den Verpackungen keine Hinweise speziell für Diabetiker verwendet werden.
Beispiele aus der Praxis
Diätjoghurt mit einer Zuckerart und Süßungsmitteln gesüßt
Die Rezeptur dieses Joghurts kann unverändert bestehen bleiben und als „normales“ Lebensmittel für den allgemeinen Verzehr verkauft werden.
Diätpralinen mit Zuckeralkohol und Süßstoff gesüßt
Die Rezeptur der Pralinen muss überarbeitet werden. Die Kombination von Zuckeralkoholen und Süßstoffen ist bei Pralinen für den allgemeinen Verzehr nicht erlaubt.
Was können Sie tun?
Für Küchenverantwortliche entstehen viele Fragen beim Austausch der Diabetiker-Lebensmittel durch Speisen und Getränke des allgemeinen Verzehrs. Speisepläne und Verpflegungskonzepte müssen überarbeitet werden: Eine separate Menülinie für Diabetiker fällt weg, das Lebensmittelsortiment und die Nährwertberechnungen erfordern ggf. das Anpassen an die neue Situation. Unsere Spezialisten unterstützen Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir bieten Ihnen die passende Beratung oder Schulung an.